Erneuerung der Ortsdurchfahrt Vockenrod - erste Information der Anlieger
Die Gemeinde Antrifttal hat 70 Straßen mit einer Gesamtlänge von rund 24 km. Nach der Sanierung der OD Seibelsdorf steht nun die OD Vockenrod an. Erstmalig wurde darüber im September 2017 im Gemeindevorstand beraten. 2018 folgte der Beschluss der Gemeindevertretung zur Übernahme der Planungskosten. Die Gemeindevertretung hat erneut am 22. März 2022 einstimmig die Sanierung bekräftigt. Fahrbahndecke Gehwege und Bordsteine sind dringend erneuerungsbedürftig. Die Sanierung der Wasserleitung war angedacht, wird aber nicht für erforderlich gehalten, da in den letzten Jahren keine Häufung von Rohrbrüchen stattgefunden hat. Um den Sanierungsbedarf im Abwasserkanal festzustellen, wurde eine Kamerabefahrung durchgeführt. Bei der Befahrung des Abwasserkanals wurden keine größeren Schäden festgestellt, jedoch sind die Hausanschlüsse sowie die Regeneinläufe in den Kanal schadhaft und können nur in offener Bauweise saniert werden. Gem. § 21 der Entwässerungssatzung liegt der Hausanschluss in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Für die Umsetzung wurde mit Hessen Mobil und der Kreisverwaltung folgende Vorgehensweise besprochen:
Anteil Kreisstraße (ca. 265 m) grundhafter Ausbau mit Förderung durch den Kreis (Fahrbahn) und die Gemeinde (Gehweg). Planung durch Hessen Mobil. Planungs- und Baudurchführungskosten trägt die Gemeinde.
Gemeinde beauftragt vorab die Sanierung der Hausanschlüsse.
Der gemeindliche Anteil der OD wird im Bestand und ohne Förderung erneuert, um die Kosten geringer zu halten.
Zeitplan
2024/2025 Erneuerung der Hausanschlüsse
2024 Anmeldung zur Förderung beim Land
2025 Förderzusage durch das Land Hessen
2026 Baudurchführung
Im Vorfeld wurde in den gemeindlichen Gremien die Thematik Straßenbeiträge umfassend besprochen. Wiederkehrende Straßenbeiträge sind aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der hohen Verwaltungskosten keine Alternative. Eine Kompensation über die Grundsteuer würde zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer und weniger Schlüsselzuweisungen führen. Darüber hinaus muss das erhöhte Steueraufkommen zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts herangezogen werden und kann nicht ausschließlich für Straßensanierungsmaßnahmen verwendet werden. Daher halten die Gremien an der Erhebung von Straßenbeiträgen fest, um die Finanzierbarkeit der Baumaßnahmen zu gewährleisten.
Auf vielfachen Wunsch wird der Vortrag der Allevo Kommunalberatung, die mit der Berechnung der Straßenbeiträge betraut ist, zur allgemeinen Information zur Verfügung gestellt und steht zum Download bereit.