Die Ausstellung kann nur gem. § 62 Personenstandsgesetz erfolgen (berechtigtes Interesse).
Um eine Geburts-/Sterbe-/Heiratsurkunde zu erhalten, muss die Geburt, Heirat oder der Sterbefall auch in Antrifttal stattgefunden haben.
Die Gebühr beträgt je Urkunde 12,00 €. Bei 2 oder mehr Urkunden des gleichen Vorgangs ab der 2. Urkunde je 6,00 €. (Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung).
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Name und Vorname (bei Heiratsurkunden auch Name und Vorname des Ehepartners angeben)
Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
Geburtsort, Ort der Eheschließung oder Ort des Sterbefalls, je nachdem was für eine Urkunde angefordert wird
Sicherheitsabfrage
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Rechtliches:
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