Hier können Sie eine Anfrage stellen, ob die Gemeinschaftseinrichtung für den gewünschten Termin zur Verfügung steht. Für eine endgültige Buchung ist ein Nutzungsvertrag 6 Wochen vor der Veranstaltung verbindlich abzuschließen und einen Hinterlegungsbetrag in Höhe der entsprechenden Mietgebühr zu zahlen. Diese finden Sie am Ende der Gebührenordnung.
Für den Abschluß des Nutzungsvertrages benötigen Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung 06631/918050.
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z. B. Kirmes, Hochzeit, Jahreshauptversammlung o.ä.
Rechtliches:
Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.