Anmeldung der Eheschließung
Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung der Eheschließung frühstens sechs Monate vor dem Trautermin vornehmen können und die Unterlagen auch nicht älter als sechs Monate sein dürfen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
bei ledigen Partnern:
bei geschiedenen oder verwirtweten Partnern zusätzlich:
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von urkundlichen Nachweisen je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand variieren kann.
Es entstehen Kosten gem. § 8 Nr. 13 der Verwaltungskostensatzung.
Frau Katrin Fiebelkorn (06631) 918053 Hauptamt(at)antrifttal.de