Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ratsam ist es, alle behördlichen Formalitäten durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen; in der Regel zeigt dann auch der Bestatter den Sterbefall bei dem Standesamt an. Bitte bedenken Sie, dass nur in Antrifttal verstorbene Personen von uns beurkundet werden können.
Unabhängig davon, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder den Sterbefall selbst anzeigen, benötigen Sie hierzu generell nachstehende Unterlagen:
Weitere notwendige Unterlagen:
Dokumente für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Verstorbene
Dokumente für ledige Verstorbene
Frau Katrin Fiebelkorn (06631) 918053 Hauptamt(at)antrifttal.de