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Sterbefälle


Allgemeine Informationen

Nach dem Gesetz muss ein Sterbefall dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Ratsam ist es, alle behördlichen Formalitäten durch ein Bestattungsunternehmen vornehmen zu lassen; in der Regel zeigt dann auch der Bestatter den Sterbefall bei dem Standesamt an. Bitte bedenken Sie, dass nur in Antrifttal verstorbene Personen von uns beurkundet werden können.


Notwendige Unterlagen

Unabhängig davon, ob Sie einen Bestatter beauftragen oder den Sterbefall selbst anzeigen, benötigen Sie hierzu generell nachstehende Unterlagen:

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person (bzw. Reisepass, falls die / der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß )
  • Ärztliche Todesbescheinigung ( vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil )
  • ggfs. Meldebescheinigung

 

Weitere notwendige Unterlagen:

 

Dokumente für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Verstorbene

  • beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe (nur bei Eheschließung zwischen dem 01.01.1958 und dem 01.01.2009 in der BRD)
  • Eheurkunde der letzten Ehe (bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR oder bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der BRD)
  • Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung (bei Eheschließungen im Ausland) oder internationale Urkunde
  • bei verwitweten Verstorbenen ist ggfs. zusätzlich die Sterbeurkunde des
    vorverstorbenen Ehegatten vorzulegen

 

Dokumente für ledige Verstorbene

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde (mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig oder internationale Urkunde)

Ansprechpartner

Standesamt

 

Frau Katrin Fiebelkorn
Telefon (06631) 918053