Zuständige für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Antrifttal, wenn ein Kind in Antrifttal geboren wurde.
Anzeigepflicht nach § 19 PstG ist
1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist oder 2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
(Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert sind.)
innerhalb einer Woche generell mit nachfolgenden Unterlagen:
Bei verheirateten Eltern:
Bei unverheirateten Eltern:
Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit und Personenstand die vorzulegenden Unterlagen variieren können. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf !
§ 19 PstG
Frau Katrin Fiebelkorn (06631) 918053 Hauptamt(at)antrifttal.de