Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:
Die Schätzungsurkunden über Grundstücke sollen Angaben enthalten über
Voraussetzungen
Beantragen darf die Schätzung jeder Eigentümer/Miteigentümer der Immobilie.
Sofern ein Dritter (z. B. ein Kaufinteressent) einen Antrag stellt, muss eine Einverständniserklärung des Eigentümers beigefügt werden.
Für die Schätzung muß ein Termin vereinbart werden (telefonisch unter 06631/918052) oder online mit dem unten aufgeführten Formular. Ein Termin ist i. d. R. innerhalb eines Zeitraums von 2 - 3 Wochen möglich.
Nach der mit Ihnen zusammen durchgeführten Schätzung dauert es ca. 2 - 3 Wochen bis Ihnen die Schätzungsurkunde zugesandt wird.
Hessisches Ortsgerichtsgesetz
Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen
Zum Schätzungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Bauplan
- Grundbuchauszug
Staffelung gemäß Gebührenordnung
Schätzungen nach § 18 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert
Herr Dietmar KristWeihersweg 2436326 Antrifttal (06631) 918052 bgm(at)antrifttal.de