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Poolbefüllung


Allgemeine Informationen

Poolwasser gleich Schmutzwasser

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist Schmutzwasser Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Das Frischwasser, mit dem der Pool befüllt wird, wird i. d. R. chemisch behandelt, z. B. mit Chlor, Algenschutzmittel, pH-Senkern oder -Hebern oder nach der Aktiv-Sauerstoff-Methode. Somit handelt es sich um Schmutzwasser.

Auch ohne chemische Behandlung wird das Wasser allein durch seinen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, z. B. durch Sand, Sonnencreme, Schweiß oder Körperflüssigkeiten.

 

Der Wasserverbrauch für einen Pool im Garten kann daher nicht von der Abwasserrechnung abgesetzt werden. Die Befüllung des Pools ist mittels Gartenschlauch vorzunehmen, das Wasser läuft dann regulär über den hauseigenen Wasserzähler.

 

Entsorgung des Poolwassers/Schmutzwassers

Das Schmutzwasser ist mit Hilfe einer handelsüblichen Tauchpumpe und einem Schlauch der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Sie haben beim Bezug sowohl Wasser- als auch Abwasserkosten bezahlt.

 

 

 


Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Herr Julian Viereck
Telefon (06631) 918054

Frau Katrin Fiebelkorn
Telefon (06631) 918053