Ortsbild Ruhlkirchen | zur StartseiteOrtsbild Vockenrod | zur StartseiteOrtsbild Seibelsdorf | zur StartseiteOrtsbild Ohmes | zur StartseiteOrtsbild Bernsburg | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beantragung polizeiliches Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

 

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Sie können das Führungszeugnis entweder online direkt beim Bundesamt für Justiz oder über unser Einwohnermeldeamt beantragen.

 

Beantragung über unser Einwohnermeldeamt - Verfahrensablauf:

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich, ggfs. müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Wir leiten den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschriftdirekt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Bearbeitungsdauer

Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen - Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

Gebühren

Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten:

 

  • Barzahlung
  • EC- Karte

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

 

Frau Michaela Stork
Telefon (06631) 918050