An-, Ab- und Ummeldungen bedürfen der persönlichen Vorsprache.
An- und Ummeldung
Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Bezug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Eine Anmeldung ist nötig, wenn Sie erstmals mit Haupt- oder Nebenwohnung nach Antrifttal ziehen.
Eine Ummeldung ist ein Umzug innerhalb von Antrifttal.
Ein Statuswechsel ist die Änderung eines Hauptwohnsitzes in eine Nebenwohnung oder umgekehrt.
Mitzubringen sind:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
Zuzug aus dem Ausland
Bitte beachten Sie bei einem Zugzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten Inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.
In folgenden Fällen entfällt die Meldepflicht:
- man ist für eine Wohnung im Inland gemeldet und bezieht für nicht länger als 6 Monate eine weitere Wohnung oder
- man wohnt sonst im Ausland und bezieht für nicht länger als 3 Monate eine Wohnung.
Abmeldung eines Hauptwohnsitzes
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.
Die Abmeldung ist bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.
Wer aus einer Wohnung auszieht und innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde nicht mehr abmelden. Es genügt die Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes bei der neuen Meldebehörde.
Abmeldung einer Nebenwohnung, auch wenn diese nicht in Antrifttal ist
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes erfolgt immer bei der Meldebehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes.
Wegzug ins Ausland
Wer ins Ausland verzieht, unterliegt der Abmeldepflicht. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bundesmeldegesetz (BMG)
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de