Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der schriftlich bei uns anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
In der Anzeige sind
anzugeben.
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular Antrag § 6 GastG aus.
Anschließend können Sie es hierüber zusenden.
Gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBI. S. 484, 2013 S. 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2017 (GVBI.S.402) Gebührennummer 2244,
30,00 €
Die Gebühr wird Ihnen mit Erhalt der Gestattung in Rechnung gestellt.
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de