Diese Erklärung ist seit 01.11.2015 vorzulegen, wenn beide Sorgeberechtigten keine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus und bringen es bei Ihrem Termin mit.
Alternativ können Sie es uns auch vorab hierüber zusenden.
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de