Der von Ihnen gewählte Steinmetz muß den unten bei den Formularen aufgeführten Antrag ausfüllen und kann diesen dann hierüber digital einreichen.
Gem. § 12 c) der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung: 10,00 €
Die Gebühr wird bei Erteilung/Nichterteilung der Genehmigung in Rechnung gestellt.