Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus.
Anschließend können Sie es hierüber zusenden.
36,00 €
Bezahlmöglichkeiten:
Sie können den Betrag entweder vorab überweisen siehe hier,
bar oder über den u. a. Bezahlbutton mit PayPal vorab bezahlen.
Frau Michaela Stork (06631) 918050 Meldeamt(at)antrifttal.de