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Urkundenanforderung

Die Ausstellung kann nur gem. § 62 Personenstandsgesetz erfolgen (berechtigtes Interesse).

Um eine Geburts-/Sterbe-/Heiratsurkunde zu erhalten, muss die Geburt, Heirat oder der Sterbefall auch in Antrifttal stattgefunden haben.

 

Die Gebühr beträgt je Urkunde 12,00 €. Bei 2 oder mehr Urkunden des gleichen Vorgangs ab der 2. Urkunde je 6,00 €. (Anlage zu § 1 Verwaltungskostenordnung).

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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.